Was das Bemer Gerichtsurteil nun bedeutet
Gerichtsurteile zu BEMER: Was du wirklich wissen musst
Du interessierst dich für die BEMER-Therapie und bist bei deiner Recherche vielleicht auf Diskussionen über Gerichtsurteile gestoßen. Das kann schnell verunsichernd wirken. Juristische Auseinandersetzungen sind oft komplex und die Ergebnisse werden verschiedenen Seiten unterschiedlich interpretiert. Um hier Klarheit zu schaffen, ist es entscheidend, die Fakten zu kennen und zu verstehen, worum es in den Gerichtsverfahren konkret ging.
Dieser Leitfaden gibt dir einen neutralen und detaillierten Überblick über die wesentlichen Gerichtsurteile in Deutschland und Österreich. Du erfährst, welche n im Mittelpunkt standen, wie die Gerichte entschieden haben und was diese Entscheidungen für dich als potenziellen Kunden oder Vertriebspartner bedeuten.
Achtung für Bemer Berater, wenn du Strafen vermeiden willst, lies das hier genau.
1. Das Hauptthema: Werbeaussagen und das Heilmittelwerbegesetz (HWG)
Ein Großteil der juristischen Auseinandersetzungen dreht sich nicht um die BEMER-Technologie an sich, sondern darum, wie über sie gesprochen und geworben wird. Hier kommt in Deutschland das strenge Heilmittelwerbegesetz (HWG) ins Spiel. Es soll Verbraucher vor irreführenden oder nicht ausreichend wissenschaftlich belegten Gesundheitsversprechen schützen.
Die Kernaussage der Gerichte:
Mehrere deutsche Gerichte, darunter das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sowie die Landgerichte in Berlin und Hamburg, haben in den letzten Jahren wiederholt bestimmte Werbeaussagen zu BEMER als unzulässig eingestuft. Der zentrale Kritikpunkt der Richter war dabei fast immer derselbe: Für die aufgestellten Behauptungen zur therapeutischen Wirksamkeit fehlten aus Sicht des Gerichts ausreichende, anerkannte wissenschaftliche Beweise.
Was wurde konkret verboten?
Die Urteile führten dazu, dass BEMER und seine Vertriebspartner eine Reihe konkreten Aussagen nicht mehr verwenden dürfen. Dazu gehören zum Beispiel :
- Die Bewerbung als „ergänzende Therapie Krankheiten und Beschwerden“
- Die Nutzung des Begriffs „Indikationsbereiche“ gefolgt einer Liste Krankheitsbildern wie „akute und chronische Schmerzen“ oder „chronische Wundheilstörungen“
- Die pauschale Aussage, die Therapie diene „zur Prävention“
Das Landgericht Berlin verhängte im Jahr 2022 sogar ein Ordnungsgeld, weil das Unternehmen trotz eines früheren Verbots weiterhin unzulässige Aussagen auf seiner Webseite verwendet hatte. Auch das Landgericht Hamburg untersagte 2023 auf Antrag eines Wettbewerbers sieben spezifische Wirkungsversprechen, da sie als irreführend im Sinne des HWG bewertet wurden.
Was das für dich bedeutet:
Diese Urteile zielen auf den Schutz der Verbraucher ab. Sie bedeuten nicht, dass die BEMER-Therapie verboten ist. Sie bedeuten aber, dass du bei Werbeversprechen sehr genau hinschauen solltest. Aussagen, die eine konkrete Heilung oder Linderung Krankheiten versprechen, sind rechtlich problematisch, solange sie nicht durch anerkannte wissenschaftliche Studien gedeckt sind. Ein seriöser Berater wird sich an diese Vorgaben halten und stattdessen allgemeinen positiven Effekten auf das Wohlbefinden oder die Unterstützung der körpereigenen Prozesse sprechen.
2. Die Kostenfrage: BEMER und die gesetzliche Krankenversicherung
Eine weitere wichtige Frage für viele Interessenten ist, ob die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für ein BEMER-Set übernimmt, die immerhin mehrere Tausend Euro betragen können.
Die Haltung der Sozialgerichte:
Hierzu gibt es eine klare Tendenz in der deutschen Rechtsprechung. So hat beispielsweise das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg im Jahr 2017 entschieden, dass ein Kläger keinen Anspruch auf die Kostenübernahme für ein BEMER-Set durch seine Krankenkasse hat.
Die juristische Begründung:
Das Gericht argumentierte, dass das Gerät nicht die gesetzlichen Kriterien eines verordnungsfähigen Hilfsmittels erfüllt. Es diene weder dazu, einer Behinderung vorzubeugen, noch eine bestehende Behinderung auszugleichen oder den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern. Die Richter ordneten die BEMER-Anwendung als eine Form der Magnetfeldtherapie ein. Solche Therapien müssen vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen – positiv bewertet werden, um der GKV erstattet zu werden. Diese Anerkennung liegt für die Magnetfeldtherapie in dieser Form nicht vor.
Was das für dich bedeutet:
Du solltest da ausgehen, dass die Anschaffung eines BEMER-Geräts eine private Investition ist. Die Chancen, die Kosten deiner gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen, sind nach aktueller Rechtslage verschwindend gering.
3. Ein Blick nach Österreich: BEMER und die steuerliche Absetzbarkeit
In Österreich gab es mehrere Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht (BFG), die sich mit einer anderen finanziellen Frage befassten: Kann man die Kosten für ein BEMER-Gerät als außergewöhnliche Belastung der Steuer absetzen?
Die Entscheidungen sind nicht pauschal:
Die Urteile zeigen, dass es hier keine einfache Ja-oder-Nein-Antwort gibt. Die Entscheidung hängt stark den Details deines individuellen Falles ab.
Worauf es ankommt:
Die Richter prüfen sehr genau, ob die Anschaffung rein der privaten Lebensführung (z.B. allgemeine Prävention, Wellness, Leistungssteigerung) dient oder ob eine klare medizinische Notwendigkeit vorliegt. Entscheidende Kriterien für eine mögliche Anerkennung sind :
- Eine konkrete Diagnose: Es muss eine diagnostizierte Krankheit vorliegen, für deren Behandlung die Therapie eingesetzt wird.
- Eine ärztliche Verordnung: Ein Arzt muss die Therapie verordnen. Idealerweise sollte diese Verordnung vor dem Kauf des Geräts ausgestellt werden und eine detaillierte Anwendungsanweisung enthalten.
- Abgrenzung zum Lebensstil: Die Anschaffung darf nicht primär der Verbesserung des allgemeinen Wohlbefindens dienen, sondern muss gezielt zur Linderung der diagnostizierten Krankheit erfolgen.
Was das für dich bedeutet:
Wenn du in Österreich lebst und überlegst, die Kosten steuerlich geltend zu machen, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Ein pauschaler Kauf ohne ärztliche Verordnung und klare medizinische Indikation wird vom Finanzamt sehr wahrscheinlich nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gerichtsurteile zu BEMER wichtige Leitplanken für Werbung und Kostenerstattung gesetzt haben. Sie schränken die zulässigen Gesundheitsversprechen klar ein und stellen klar, dass die Anschaffung in der Regel eine private Ausgabe ist. Die Urteile stellen jedoch kein Verbot der Technologie selbst dar.
BEMER und die Steuer in Deutschland: Kannst du die Kosten absetzen?
Du hast in ein BEMER-System investiert oder planst es zu tun und fragst dich nun, ob du diese nicht unerheblichen Kosten bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst. Die Idee, das Finanzamt an einer gesundheitlichen Investition zu beteiligen, ist verlockend. In Deutschland gibt es dafür die Möglichkeit, Krankheitskosten als „außergewöhnliche Belastungen“ abzusetzen. Doch die Hürden dafür sind hoch, und die Finanzämter prüfen sehr genau.
Dieser Leitfaden erklärt dir präzise, unter welchen Bedingungen eine steuerliche Absetzbarkeit in Deutschland überhaupt möglich ist und welche Nachweise du unbedingt benötigst, um eine Chance auf Anerkennung zu haben.
1. Das rechtliche Fundament: Außergewöhnliche Belastungen
Zunächst musst du das Grundprinzip verstehen. Kosten für medizinische Behandlungen oder Hilfsmittel können dann als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn sie zwei Hauptkriterien erfüllen:
- Außergewöhnlichkeit: Die Kosten müssen dir zwangsläufig entstehen. Das bedeutet, du kannst dich ihnen aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen. Bei Krankheitskosten ist dies in der Regel gegeben.
- Belastung: Die Kosten müssen deine „zumutbare Belastung“ übersteigen. Das ist ein individueller Betrag, der sich nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder richtet. Nur der Teil der Kosten, der über dieser Grenze liegt, wirkt sich steuermindernd aus.
Was das für dich in der Praxis bedeutet: Selbst wenn das Finanzamt die Kosten für dein BEMER-Gerät grundsätzlich anerkennt, kann es sein, dass du steuerlich nicht da profitierst, weil deine Gesamtkosten die zumutbare Belastungsgrenze nicht überschreiten.
2. Die entscheidende Hürde: Der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit
Für die Anerkennung Kosten für medizinische Hilfsmittel stellt das deutsche Steuerrecht sehr strenge Anforderungen an den Nachweis. Die Finanzverwaltung will sicherstellen, dass nicht einfach Lifestyle- oder Wellness-Produkte der Steuer abgesetzt werden.
Die klare Vorgabe des Gesetzes:
Gemäß § 64 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) musst du die medizinische Notwendigkeit durch eine der folgenden zwei Möglichkeiten nachweisen:
- Eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers.
- Ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK).
Der entscheidende Punkt für BEMER:
Da es sich bei BEMER um ein wissenschaftlich nicht allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren handelt (wie es die Gerichtsurteile zum Heilmittelwerbegesetz gezeigt haben), reicht eine einfache ärztliche Verordnung (ein „Rezept“) in der Regel nicht aus. Für solche Methoden verlangt das Finanzamt zwingend den strengeren Nachweis: ein vor dem Kauf ausgestelltes amtsärztliches Attest oder eine Bescheinigung des MDK.
Was das für dich konkret heißt:
Wenn du vorhast, die Kosten für dein BEMER-Gerät steuerlich abzusetzen, musst du bevor du es kaufst, aktiv werden. Du musst einen Termin beim Amtsarzt deines Gesundheitsamtes vereinbaren. Dieser wird prüfen, ob die Anschaffung des Geräts aus medizinischer Sicht für deine spezifische Erkrankung zwingend notwendig ist. Ohne dieses offizielle Dokument, das vor dem Kauf datiert ist, sind deine Chancen auf eine Anerkennung durch das Finanzamt praktisch null.
3. Die typischen Argumente des Finanzamts und wie du ihnen begegnest
Selbst mit einem amtsärztlichen Attest kann es zu Rückfragen vom Finanzamt kommen. Es ist gut, wenn du die gängigen Gegenargumente kennst.
- Argument 1: „Es handelt sich um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens.“
Das Finanzamt könnte argumentieren, dass das Gerät auch dem allgemeinen Wohlbefinden dient und somit der privaten Lebensführung zuzuordnen ist. Hier entkräftest du das Argument mit dem Verweis auf dein Attest, das klar eine spezifische medizinische Indikation und nicht nur „Wellness“ bescheinigt. - Argument 2: „Die Wirksamkeit ist nicht nachgewiesen.“
Dieses Argument zielt auf die fehlende Anerkennung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Auch hier ist dein stärkster Trumpf das amtsärztliche Gutachten. Du musst nicht die allgemeine Wirksamkeit der Methode beweisen, sondern nur, dass ein Amtsarzt in deinem individuellen Fall die Anschaffung als medizinisch notwendig erachtet hat.
Zusammengefasst deine Checkliste für eine mögliche Absetzbarkeit:
- Diagnose: Du hast eine diagnostizierte Krankheit, für deren Behandlung das Gerät eingesetzt werden soll.
- Amtsarzt: Du besorgst dir vor dem Kauf ein amtsärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung für genau diese Krankheit bestätigt.
- Kauf: Du kaufst das Gerät erst, nachdem du das Attest in den Händen hältst.
- Steuererklärung: Du reichst die Rechnung zusammen mit einer Kopie des Attests mit deiner Steuererklärung ein und trägst die Kosten in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
- Zumutbare Belastung: Du behältst im Hinterkopf, dass sich die Kosten erst dann steuerlich auswirken, wenn deine individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten ist.
Fazit: Die steuerliche Absetzbarkeit eines BEMER-Geräts in Deutschland ist möglich, aber an sehr strenge und formale Voraussetzungen geknüpft. Der entscheidende Schlüssel ist immer ein vor dem Kauf eingeholtes amtsärztliches Gutachten. Ohne diesen offiziellen Nachweis ist der Versuch, die Kosten geltend zu machen, leider zum Scheitern verurteilt.
Neu: Wichtige Information für Bemer Partner, die hohe Strafen Rechtsanwälten vermeiden wollen.